Gemeinderat Sankt Ludwig

Der Gemeinderat dient dem Aufbau und der Erhaltung einer lebendigen Gemeinde. Er trägt zur Verwirklichung des Heils- und Weltauftrags der Kirche in der Pfarrei bei. Aufgabe des Gemeinderates ist es, in allen Fragen, die die Gemeinde betreffen, je nach Sachbe-reichen gemäß § 2 Abs. 1, zu beraten oder zu beschließen, mitzugestalten und geeignete Personen in den Pfarreirat zu entsenden.

Der Gemeinderat wirkt an der Entwicklung des Pastoralkonzeptes der Pfarrei mit und setzt dieses auf gemeindlicher Ebene um.

Er gestaltet sämtliche pastoralen Angelegenheiten der Gemeinde in Einheit mit dem Pfarreirat und dem Pastoralteam. Insbesondere koordiniert er die pastoralen Tätigkeiten auf der Ebene der Gemeinde und ist zugleich Ansprechpartner für Gruppen und Initiativen der Gemeinde. Zu den Aufgaben, für deren Durchführung er sich Schwerpunkte setzt und die sich an der konkreten Situation der Gemeinde und am Pastoralkonzept der Pfarrei orientieren, gehören insbesondere:

  • die Herausforderungen der Kirche/Gemeinde vor Ort zu klären, sie immer wieder zu prüfen und anzupassen;
  • die gemeinsame Sendung aller Getauften zu fördern und an den konkreten Herausforderungen auszurichten;
  • die Aufgaben, Maßnahmen und Projekte in der jeweiligen Gemeinde hinsichtlich der kirchlichen Grundvollzüge Martyria, Diakonia und Liturgia zu koordinieren;
  • vielfältige und unterschiedliche Formen der Beteiligung und der Verantwortungs-übernahme zu ermöglichen;
  • eine Kultur der Offenheit und des Willkommenseins für alle Menschen zu entwickeln;
  • Charismen zu entdecken und deren Entfaltung in der Gemeinde oder im außerkirchlichen, bürgerschaftlich-gesellschaftlichen Engagement zu fördern;
  • Ehrenamtliche zu gewinnen, zu koordinieren, zu fördern, zu begleiten, sie in ihrem Engagement und in ihrer Teamarbeit zu unterstützen;
  • ökumenische Zusammenarbeit für ein gemeinsames Glaubenszeugnis in der Gesellschaft zu fördern;
  • Vernetzung und Kooperation innerhalb der Gemeinde, der Pfarrei und des Sozialraums zu fördern;
  • Informationsaustausch und Kommunikation zu pflegen;
  • finanzielle Bedarfe beim Kirchenvorstand der Pfarrei für die Haushaltsplanung und Entscheidung über die Verwendung des Budgets der Gemeinde anzumelden;
  • die Konzeption insbesondere caritativer Handlungsfelder in der Gemeinde und im Sozialraum zu koordinieren;
  • Formen persönlicher und gemeindlicher Spiritualität sowie Wort-Gottes-Feiern und Gebet zu fördern.

Satzung für die Gemeinderäte und die Pfarreiräte im Erzbistum Berlin

Mitglieder

  • Sophia Grotmann, Gemeindereferentin
  • Ursula Heise
  • Aleksandra Jani-Zielinski
  • Danik Joussen
  • Leonard Mondry, Jugend
  • Alexandra Morbach, Schule St. Ludwig
  • Marie-Hélène Müßig, vom KV entsendet
  • Tilo Nahrath
  • Dorothee Poche
  • Constantin von Schierstaedt, Kita St. Ludwig
  • Benedikt Schiffels
  • Kerstin Sutorius-Kliche, Kita St. Albertus Magnus

Sprecherteam

  • Sophia Grotmann, Gemeindereferentin
  • Ursula Heise
  • Dorothee Poche

Kontakt 

gemeinderat-stl@sankthelena.de